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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABGs)

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen bestehen aus Teil I Geltung der Bedingungen, Teil II Allgemeine Bedingungen, Teil III Fernabsatz

Teil I: Geltungsbereich der Bedingungen

(1.) Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der in Teil II nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen.

(2.) Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.

(3.) 3. Teil III gilt darüber hinaus ergänzend für Geschäfte im Rahmen des Fernabsatzes, insbesondere über das Internet. Bei diesen Geschäften wird insbesondere auf das dort unter § 2 näher erläuterte Widerrufsrecht verwiesen.

Teil II: Allgemeine Bedingungen

§ 2 Angebot:

Die Angebote des Verkäufers sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.

1. Angebote, Auftragsbestätigung:
Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde vier Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Lieferung begonnen haben.

Bestellt ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
Sofern ein Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per Email zugesandt.
Liefertermine und -fristen sind stets unverbindlich, sofern schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Teillieferungen sind zulässig. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Material-Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
Wir werden keine Änderungen vornehmen, können aber nicht verhindern, dass die jeweiligen Hersteller solche Änderungen vornehmen.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden berechnet.
Kostenvoranschläge für Instandsetzungen Installationen und Einbauten sind unverbindlich.
Verlangt der Kunde einen Kostenvoranschlag, werden wir die Sache untersuchen und sodann einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind wiederum vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet und im Rahmen eines etwaigen Reparatur- bzw. Wartungsauftrages nur verrechnet, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde Erkennen wir während der Ausführung des Auftrages, dass sich die veranschlagten Kosten um mehr als 15 % erhöhen, werden wir die Arbeiten unverzüglich einstellen und den Kunden davon unterrichten.
Gleichzeitig werden wir ihm eine Schätzung über den nunmehr voraussichtlichen notwendigen Aufwand zur Verfügung stellen.
Der Kunde hat dann das Recht zu entscheiden, ob der Auftrag abgebrochen oder fortgesetzt wird.
Wird der Auftrag abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.
Wird neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder die Bank. Wird der Antrag des Kunden durch diese Gesellschaften abgelehnt, sind wir berechtigt, von unserem Angebot zurück zu treten.

2. Preise:
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. An diese Preise halten wir uns acht Wochen gebunden. Die Preise für Service-/und Dienstleistungen sind in der jeweils aktuellen Preisliste von media-service consulting &solutions GmbH festgehalten.
Sofern sich nicht aus einer schriftlichen Vereinbarung anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort in bar zu zahlen.

Die Preise verstehen sich unverpackt ab Hauptvertriebsstelle media-service c&s GmbH, Hannoversche Str. 36b, D-30916 Isernhagen. Liefer- und Transportkosten werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Kunden.

Allen Unternehmern gegenüber angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Fehlersuchzeiten sind Arbeitszeit und werden als solche dem Kunden in Rechnung gestellt. Hierbei gilt unsere jeweils aktuelle Preisliste für Dienstleistungen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
Für Fernabsatzverträge wird auf Teil III § 3 ausdrücklich verwiesen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar bei Lieferung ohne Abzug.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 5 % (bei Kaufleuten 8 %) über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht wurden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

3. Lieferung und Leistung:
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware unsere Auslieferungslager verlassen hat oder wir dem Kunden unsere Leistungsbereitschaft mitgeteilt haben.

Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Kunden ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Abmahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung weitergehende Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

Ist der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen.
Wir können stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Kunden in einer neuen angemessenen Frist beliefern. Der Schadensersatz beträgt mindestens 30 % des vereinbarten Lizenzpreises (Produktpreises), wobei es dem Kunden vorbehalten bleibt, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Versenden wir auf Wunsch des Kunden den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Gefahrtragung beim Versendungskauf gelten nicht, wenn der Kunde Gegenstände zur überwiegend privaten Nutzung gekauft hat (Verbrauchsgüterkauf).
Bei einem Kauf auf Probe tritt der Gefahrübergang erst mit der Billigung ein. Die Kosten der Besichtigung, Aufbewahrung und Rücksendung trägt der Kunde.

Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurück genommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, die Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.

Vor dem Austausch von Teilen oder Geräten wird der Kunde auf Anforderung von Mitarbeitern der media-service consulting & solutions GmbH Programme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten unverzüglich entfernen. Gleiches gilt für Passwörter oder andere Zugangsbeschränkungen, die notwendige Arbeiten behindern. Der Kunde trägt selbst Sorge und Verantwortung für eine zureichende Datensicherung.

Nicht vorher vereinbarte Arbeiten dürfen wir dann durchführen, wenn der Kunde nicht kurzfristig erreichbar ist und die Arbeiten notwendig sind, um den beauftragten Zweck zu erreichen und die Gesamtkosten sich hierdurch bei Aufträgen bis zu 250,00 € um nicht mehr als 20% und bei Aufträgen über 250,00 € nicht mehr als 15% erhöhen.

Wird der laufende Auftrag durch den Kunden abgebrochen, werden die bis dahin erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bezahlt. Der Kunde erhält alle bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse.
Soweit nicht anders vermerkt, liefert die media-service consulting & solutions GmbH Waren grundsätzlich unter der Voraussetzung ihres Einsatzes und Verbleibs in der Bundesrepublik Deutschland. Beabsichtigt der Käufer, bei der media-service consulting & solutions GmbH bezogene Waren zu exportieren, so hat er sich in eigener Verantwortung über sämtliche zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen selbständig einzuholen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Käufer den endgültigen Bestimmungsort der Waren vorher angibt.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Käufer unser Eigentum. Kommt der Käufer in Verzug der Zahlung, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen von uns jederzeit Auskunft über den Verbleib der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu erteilen.
Der Käufer ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern, sofern sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Veräußerungsvertrag auf uns übergeht. Im Übrigen darf der Abnehmer über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in keiner Weise verfügen, insbesondere darf er die Ware nicht verpfänden oder belasten oder sie in anderer Weise Dritten überlassen. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus einer Weiterveräußerung der gekauften Produkte vorbehaltlich des jederzeit zulässigen Widerrufs durch uns, für Rechnungen von uns einzuziehen. Der Käufer bevollmächtigt uns hiermit, seinen Abnehmern die erfolgte Abtretung der Forderungen des Käufers an uns in seinem Namen anzuzeigen.
Kauft der Kunde außerhalb seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), lassen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte des Kunden als Verbraucher sowie ggf. als unserem Lieferanten unberührt. Dies gilt insbesondere für die 2-jährige Verjährungsfrist bei Rechten des Käufers als Verbraucher und die Rückgriffsrechte des Lieferanten uns gegenüber bei Verbrauchsgüterkäufen.

4. Gewährleistung:
Wir leisten Gewähr wie folgt:

  • Wenn der Kunde Verbraucher ist: Für neu hergestellte Sachen 24 Monate; für gebrauchte Sachen 12 Monate. Bei allen anderen Geschäften: für neu hergestellte Sachen 12 Monate, für gebrauchte Sachen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
  • Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
  • Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
  • Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.
  • Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.
  • Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:
  • Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
    Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Ist der Kunde Verbraucher, hat er dieses Wahlrecht, es sei denn, die jeweils gewählte Art der Nacherfüllung ist uns nicht zumutbar.

Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.

Ist Gegenstand der Lieferung Software, sind wir berechtigt, pro Mangel drei Nachbesserungsversuche durchzuführen.

Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.

Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde. Dies gilt auch, wenn der Kunde Verbraucher ist und seit der Auslieferung mehr als sechs Monate verstrichen sind.

Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer und atmosphärischer Einflüsse entstehen.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.

Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen ( Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfallen Rechte des Kunden, sofern nicht der Kunde nachweist, dass kein ursächlicher Zusammenhang mit dem beanstandeten Fehler besteht.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Waren im Mängelfalle frei Haus auf Gefahr des Käufers in der originalen Transportverpackung des Herstellers an die media-service consulting & solutions GmbH anzuliefern.
Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist.

Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einer Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.
Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nichtgewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden erstellt worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen freizustellen, die auf Grund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

5. Abwicklung von Fremdgarantien
Garantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtung.

Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transportes zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgerätes.
Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeiten im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrages des Kunden, der kostenpflichtig ist.

6. Haftung für Pflichtverletzungen im Übrigen
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes:
Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen;
Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang:
Der Kunde hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten und/oder Schadensersatz verlangen.
Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen.
Der Schadensersatz ist in jedem Fall auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
Ist der Kunde für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand, während des Annahmeverzuges des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich folgendes:
Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen, Schadensersatz statt der Leistung (bei Nichterfüllung, § 280 Abs. 3 i. V. m. § 281 BGB) sowie der Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 i. V. m. § 286 BGB) ist auf das negative Interesse begrenzt, Schadensersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung (§ 282 BGB) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.
Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungsverpflichtung (Unmöglichkeit) ist ausgeschlossen.
Unsere Haftung wegen Arglist und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat sich ein Mitverschulden anrechnen zu lassen, z. B. die unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen (z. B. auch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung).
Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme in maschinenlesbarer Form vorliegen und mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder der vorgenannten Arbeiten (jeder Service-/oder Wartungstätigkeit) eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen und zu dokumentieren. Hat der Kunde dies nicht getan, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter von uns dies vor Beginn etwaiger Arbeiten unaufgefordert mitzuteilen.
Sollen Mitarbeiter von uns die Datensicherung durchführen und das Gelingen überprüfen, trägt die Kosten dafür der Kunde. Die Kosten berechnen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von uns.
Wir übernehmen bei bestellten und nicht sofort lieferbaren Artikeln keinerlei Beschaffungsrisiko. Die Übernahme von irgendwie gearteten Garantien ist ausgeschlossen, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden geschlossen worden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht.

Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen begründet wird.

7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden.

8. Datenschutz
Unsere Auftragsabwicklung erfolgt mittels automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der uns im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke auch innerhalb unserer Unternehmensgruppe verwenden.

9. Allgemeines:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.
Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Teil III: Fernabsatz
1. Geltung der Bedingungen über Fernabsatz Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Fernabsatzverträge.
Fernabsatzverträge sind Verträge über unsere Lieferung von Waren oder über von uns erbrachte Dienstleistungen, die zwischen uns und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere unter Verwendung des Internets oder ausschließlich über Telefon) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Abschluss des Vertrages nicht im Rahmen eines für einen solchen Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder dem Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und unserem Unternehmen ohne gleichzeitige beiderseitige körperliche Anwesenheit eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, e-mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
Verbraucher sind Personen, die unsere Waren oder Dienste außerhalb ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit erwerben bzw. in Anspruch nehmen.

2. WIDERRUFSRECHT
BEI VORBEZEICHNETEN FERNABSATZVERTRÄGEN STEHT DEM KUNDEN (VERBRAUCHER) EIN WIDERRUFSRECHT ZU. DER WIDERRUF MUSS SCHRIFTLICH ODER DURCH RÜCKSENDUNG DER WARE INNERHALB VON ZWEI WOCHEN ERFOLGEN; ZUR FRISTWAHRUNG GENÜGT DIE RECHTZEITIGE ABSENDUNG.
DAS WIDERRUFSRECHT BESTEHT NICHT BEI DER LIEFERUNG VON WAREN, DIE NACH KUNDEN-SPEZIFIKATION ANGEFERTIGT WERDEN ODER EINDEUTIG AUF DIE PERSÖNLICHEN BEDÜRFNISSE ZUGESCHNITTEN SIND ODER DIE AUF GRUND IHRER BESCHAFFENHEIT NICHT FÜR EINE RÜCKSENDUNG GEEIGNET SIND SOWIE BEI DER LIEFERUNG VON AUDIO- UND VIDEOAUFZEICHNUNGEN ODER VON SOFTWARE; SOFERN DIE GELIEFERTEN DATEN-TRÄGER VOM BESTELLER ENTSIEGELT WORDEN SIND. ES BESTEHT AUCH NICHT BEI DER LIEFERUNG VON ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN UND ILLU-STRIERTEN. DER WIDERRUF IST ZU ERKLÄREN GEGENÜBER:
MEDIA-SERVICE CONSULTING & SOLUTIONS GMBH, GESCHÄFTSFÜHRER TORSTEN PADE UND OLIVER WEICKUM, HANNOVERSCHE STR. 36B, 30916 ISERNHAGEN ,TEL (05 11) 696034-0, FAX (05 11) 696034-29
DIE RÜCKSENDUNG ERFOLGT AUF GEFAHR DER MEDIA_SERVICE CONSULTING & SOLUTIONS GMBH, DER KUNDE TRÄGT BIS ZU EINEM BETRAG VON 40,00 EUR DIE KOSTEN DER RÜCKSENDUNG, ES SEI DENN, DIE GELIEFERTE WARE ENTSPRACH NICHT DER BESTELLTEN WARE.
Hat der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten, so hat er uns die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Für die Überlassung, des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zum Zeitpunkt der Ausübung der Rückgabe ist deren Wert zu vergüten; wie durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretenen Wertminderungen bleiben dabei außer Betracht. Weitergehende Ansprüche stehen uns nicht zu.




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Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

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